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Informationen
Die wichtigsten Informationen vor Ihrer Behandlung haben wir hier für Sie gesammelt. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch
an uns wenden unter 06471/7501.
Gültige Verordnung
- Um Ihre Behandlung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder der BG abrechnen zu können, benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung. Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Ist „dringender Behandlungsbedarf“ angekreuzt, muss der erste Behandlungstermin innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Bei BG-Verordnungen ist u.U. ein Therapiebeginn vermerkt. Ab diesem Termin ist die Verordnung innerhalb von 14 Tagen (bzw. 7 Tagen bei dringendem Behandlungsbedarf) zu beginnen. Fehlt der Eintrag bei Therapiebeginn, gilt die 14 bzw. 7-Tage-Frist ab Ausstellungsdatum.
- Bitte kontaktieren Sie vor der ersten Behandlung Ihre verordnende Praxis oder Klinik, wenn Ihr Rezept am ersten Behandlungstermin nicht mehr gültig sein wird. Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich. Termine ohne gültige Heilmittelverordnung müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.
- Wenn Sie Fragen zur Gültigkeit Ihrer Verordnung haben, wenden Sie sich gerne an unsere Anmeldung unter 06471/7501.
Terminabsagen/Ausfalltermine
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie geplante Termine nicht wahrnehmen können. Unsere Anmeldung ist während der Praxisöffnungszeiten besetzt und kann am besten telefonisch auf Terminabsagen reagieren. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nicht wahrgenommene oder sehr kurzfristig abgesagte Termine privat berechnen müssen!
Zuzahlung
Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ab 18 Jahren müssen zu jeder Heilmittelverordnung am erste Behandlungstermin die gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern sie keinen Befreiungsausweis vorlegen können. Sie können die Zuzahlung bar oder mit EC-Karte in der Praxis zahlen oder sich eine Rechnung erstellen lassen. Ausnahme: Blanko-Verordnungen, da die Anzahl der Behandlungen vor dem ersten Behandlungstermin noch nicht absehbar ist.
Krankheit
Bitte sagen Sie bei Krankheitssymptomen in Ihrem eigenen Interesse und zum Schutz unserer Mitarbeiter ab. Kurzfristige Absagen erreichen uns am besten telefonisch. Unser Anrufbeantworter ist rund um die Uhr im Einsatz.
Parkplatz
Vor dem Fachärztehaus und am Krankenhaus stehen Ihnen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Patienten mit dem Vermerk G (Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenfreie Ausfahrtsscheine nach Vorlage. Bitte planen Sie genügend Zeit für die mögliche Parkplatzsuche oder den Fußweg ein.
Mitbringen
Zu Ihrem ersten Behandlungstermin benötigen wir neben einer gültigen Heilmittelverordnung Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch als Unterlage und bequeme Kleidung mit.