Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Hessischen Corona-Schutzverordnung ab sofort medizinisch notwendige Behandlungen nur nach 3G-Nachweis abgegeben werden können. Auch Begleitpersonen müssen einen 3G-Nachweis vorlegen. Für Selbstzahler gilt 2G. Außerdem gilt für Patienten und Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Bitte sagen Sie Ihre Termine bei Krankheitssymptomen oder nach Kontakt mit Covid19-Positiven ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxis-Team