Liebe Patientinnen und Patienten,
mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) auch für Patienten in der Praxis gesetzlich vorgeschrieben.Ein negativer Schnelltest vor Behandlung ist nicht notwendig. Sie können aber gerne zum Schutze aller die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Praxis-Team